Seit Februar 2022 wandten sich 196 Menschen mit russischen oder belarussischen Wurzeln an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, teilte die Bundesregierung mit; 74 Anfragen betrafen Banken.
Seit Februar 2022 hatten sich insgesamt 196 Menschen mit russischen und belarussischen Wurzeln an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt und angegeben, sich wegen ihrer Herkunft diskriminiert zu sehen; neun dieser Beratungsanfragen betrafen Menschen belarussischer Herkunft. In 74 Anfragen sahen sich die Ratsuchenden wegen ihrer russischen oder belarussischen Staatsangehörigkeit von Banken diskriminiert. 18 Anfragen betrafen den Bildungsbereich, insbesondere Schulen, zehn betrafen Arztpraxen, Krankenhäuser oder andere medizinische Einrichtungen. Im selben Zeitraum meldeten 16 Menschen Diskriminierung wegen ihrer ukrainischen Herkunft.
Das sind die Zahlen der Stelle, wie die Bundesregierung sie in ihrer Antwort auf Frage 9 einer Kleinen Anfrage berichtet hat. Die Bundesregierung teilte mit, die Betroffenen seien über ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beraten worden; in geeigneten Fällen seien im Rahmen einer gütlichen Einigung Stellungnahmen der Verantwortlichen eingeholt worden. Die Antwort hält für keinen Einzelfall ein Ergebnis fest, und die Zahlen sind Zählungen von Beratungsanfragen, keine festgestellten Diskriminierungen.
Der Bundestag druckte die Antwort am 25. Mai 2022 als Drucksache 20/1985 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/019/2001985.pdf). Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hatte sie mit Schreiben vom 24. Mai 2022 namens der Bundesregierung übermittelt. Die Anfrage, Drucksache 20/1719 vom 10. Mai 2022, stammte von den Abgeordneten Zaklin Nastic, Ali Al-Dailami, Clara Bünger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE und trug den Titel "Übergriffe auf Menschen russischer, belarussischer und ukrainischer Herkunft".
In der Antwort auf Frage 7 erklärte die Bundesregierung, ihr seien keine Fälle bekannt, in denen Menschen russischer, belarussischer oder ukrainischer Herkunft in Deutschland eine medizinische Behandlung verweigert oder eine solche Verweigerung angedroht worden sei: "Der Bundesregierung sind derartige Fälle nicht bekannt". Das Dokument bringt diese Antwort nicht mit den zehn Beratungsanfragen zu medizinischen Einrichtungen in Einklang, die unter Frage 9 verzeichnet sind.
Auf die Fragen nach Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern durch Lehrkräfte und nach Maßnahmen gegen solche Lehrkräfte antwortete die Bundesregierung auf die Fragen 13 bis 16 gemeinsam. Sie gab an, ihr lägen keine Erkenntnisse zu Vorfällen von Diskriminierung gegen Schülerinnen und Schüler vor; die Erfassung solcher Vorfälle sowie pädagogische und politische Maßnahmen an Schulen fielen in die Zuständigkeit der Länder, zu denen ihr derzeit ebenfalls keine Erkenntnisse vorlägen.
Am 5. April 2022 hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erklärt, die Staatsangehörigkeit sei kein nach dem AGG geschütztes Merkmal; ein Verstoß gegen das AGG komme in den Bankfällen daher nur als mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft in Betracht. Sie beschrieb, dass Banken russische Kundinnen und Kunden auf ein mögliches Sanktionsrisiko ansprachen und auf die Möglichkeit, es durch einen Nachweis des Aufenthaltsstatus abzuwenden; sie wies darauf hin, dass Sanktionen erst bei Einlagen über 100.000 Euro überhaupt in Betracht kommen, und berichtete, dass sich Kundinnen und Kunden mit geringeren Einlagen unter Generalverdacht gestellt sahen. Die Meldung steht unter https://www.antidiskriminierungsstelle.gov.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2022/nl_01_2022/nl_01_aus_der_beratungspraxis_1.html
Als Grund für die 74 Anfragen zu Banken hält die Bundesregierung die russische oder belarussische Staatsangehörigkeit fest. Die Einordnung von Kontosperrungen als Vorgang im Zuge der Sanktionen findet sich in der Vorbemerkung der Fragesteller, nicht in der Antwort der Bundesregierung. Der Vorbehalt des vorläufigen Charakters in der Vorbemerkung der Bundesregierung bezieht sich auf die in früheren Antworten genannten Zahlen des Bundeskriminalamts zur politisch motivierten Kriminalität, nicht auf die Zahlen der Antidiskriminierungsstelle.
Quellen
Stand der Dinge
Das Dokument ist ein abgeschlossener amtlicher Parlamentsvorgang, doch die Zahlen sind Zählungen von Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, keine festgestellten Diskriminierungen, und die Antwort hält für keinen Einzelfall ein Ergebnis fest. Die Antworten auf die Fragen 7 und 9 werden im Dokument nicht miteinander in Einklang gebracht, und die Bundesregierung erklärte ausdrücklich, ihr lägen keine Erkenntnisse zu Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern vor; dies falle in die Zuständigkeit der Länder. Die auf dem Dokumentenserver des Bundestages ausgelieferte Fassung trägt keinen Korrekturhinweis, im Dokumentenbestand des Bundestages und im Jahresbericht 2022 der Stelle wurde keine Berichtigung gefunden, und es wurde keine spätere amtliche Zahl zum Vergleich abgerufen.