Unter Verweis auf EU-Sanktionen begrenzte ING als russisch registrierte Konten auf 100.000 Euro. Vier niederländische Kunden beschwerten sich; das Institut sah keine verbotene Unterscheidung.
Am 12. April 2022 schrieb die ING Bank N.V. per E-Mail an Kundinnen und Kunden, deren Daten bei der Bank eine russische Staatsangehörigkeit auswiesen. Wegen der EU-Sanktionen, hieß es in der E-Mail, gälten für ihre Konten Beschränkungen: ein Gesamtguthaben von höchstens 100.000 Euro oder Gutschriften von insgesamt höchstens 100.000 Euro, eine aktive Überwachung internationaler Zahlungen und ein Vermerk in der Verwaltung der ING, der Anträge auf neue oder zusätzliche Produkte und Dienstleistungen verzögern konnte.
Vier Kundinnen und Kunden beschwerten sich beim niederländischen Menschenrechtsinstitut (College voor de Rechten van de Mens). Alle vier besaßen zu diesem Zeitpunkt die niederländische Staatsangehörigkeit. Einer von ihnen war ein in Usbekistan geborener Mann, der die niederländische Staatsangehörigkeit seit 1999 hatte. Eine Frau besaß sowohl die russische als auch die niederländische Staatsangehörigkeit. Eine weitere Frau erwarb 2020 die niederländische Staatsangehörigkeit, gab 2021 die russische auf und besaß ab dem 1. Februar 2022 nur noch die niederländische. Der vierte war ein Mann, der die niederländische Staatsangehörigkeit nach der Kontoeröffnung erwarb und in der Anhörung angab, die ING darüber nie informiert zu haben.
Das College verhandelte die vier Fälle am 25. Oktober 2022 gemeinsam und entschied sie am 6. Dezember 2022 als Oordelen 2022-141, 2022-142, 2022-143 und 2022-144.
In den Oordelen 2022-142, 2022-143 und 2022-144 stellte das College fest, dass die ING eine unmittelbare Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit vorgenommen hatte. Nach dem niederländischen Gleichbehandlungsgesetz (AWGB) ist eine solche Unterscheidung jedoch nicht verboten, wenn sie auf allgemein verbindlichen Vorschriften beruht ("algemeen verbindende voorschriften") - als solche benannte das College die EU-Verordnung 2022/328.
Im Oordeel 2022-141, dem Fall des in Usbekistan geborenen Mannes, stellte das College fest, dass die ING überhaupt keine Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit vorgenommen hatte. Die ING hatte ihn irrtümlich als Russen registriert und es versäumt, ihre Systeme mit dem niederländischen Ausweisdokument zu aktualisieren, das 2006 zu seiner Akte genommen worden war. Sie hatte die Maßnahmen aufgehoben und sich entschuldigt, bevor sie von der Diskriminierungsbeschwerde erfuhr. In der Anhörung erklärte er, ihm sei kein Nachteil entstanden.
Alle vier Oordelen schließen mit dem Satz: "ING Bank N.V. heeft jegens [. . . .] geen verboden onderscheid op grond van nationaliteit gemaakt." Beleg für diesen Eintrag sind die vier veröffentlichten Oordelen des College voor de Rechten van de Mens unter https://oordelen.mensenrechten.nl/oordeel/2022-142 und den benachbarten Oordeel-Nummern.
Quellen
Stand der Dinge
Alle vier Beschwerden blieben erfolglos. In jedem Fall stellte das College fest, dass die ING keine verbotene Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit vorgenommen hatte. Seine Oordelen sind unverbindliche Stellungnahmen und keine Gerichtsurteile; sie sind nicht anfechtbar. Auf den vier veröffentlichten Seiten ist keine spätere Gerichtsentscheidung, Korrektur oder Rücknahme vermerkt.