FRA-Bulletin 2, Redaktionsschluss Oktober 2022, verzeichnet finnische und deutsche Polizeizahlen sowie Berichte von Gleichbehandlungsstellen über mutmaßliche Diskriminierung Russischsprachiger.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), eine Agentur der EU mit Sitz in Wien, veröffentlichte das Bulletin 2 "The Russian war of aggression against Ukraine - the broad fundamental rights impact in the EU". Der Redaktionsschluss lag im Oktober 2022, die Veröffentlichung erfolgte am 21. Oktober 2022. Auf den Druckseiten 60 bis 61 steht ein Abschnitt mit der Überschrift "Incidents of xenophobic hate speech and discrimination against Russian speakers".
Auf Seite 60 hält das Bulletin fest, dass die finnische Polizei Daten zu Angriffen auf Russischsprachige erhoben hat: "Zwischen dem 24. Februar und dem 31. März 2022 registrierte sie 27 Meldungen über mutmaßlich hassmotivierte Straftaten gegen Russischsprachige: 11 im April, neun im Mai, keine im Juni und sieben im Juli", wobei die Polizei schätzt, dass nur 5 bis 10 Prozent der Vorfälle gemeldet werden. Eine Fußnote führt dies auf Angaben zurück, die die finnische Polizeioberbehörde (National Police Board) der FRA am 12. August 2022 per E-Mail übermittelte. Die abgedruckten Zahlen sind in sich uneindeutig: Die Monatswerte ergeben in der Summe genau 27, während als Zeitraum der 24. Februar bis 31. März angegeben ist.
Auf Seite 61 hält das Bulletin fest, dass das deutsche Bundeskriminalamt gemeldet hat, die Polizei habe in Berlin zwischen dem 24. Februar und dem 20. April 82 Ermittlungsverfahren zu Vorfällen "mit augenscheinlich antirussischer Motivation" eingeleitet, die von Beleidigungen und Drohungen bis zu körperlichen Angriffen reichten. Für diese Zahl nennt das Bulletin weder eine Fußnote noch einen zugrunde liegenden Beleg.
Auf derselben Seite heißt es, Gleichbehandlungsstellen in Tschechien, Finnland, Litauen und den Niederlanden hätten Meldungen über Vorfälle mutmaßlicher Diskriminierung und Ungleichbehandlung gegenüber russischen Staatsangehörigen erhalten. Als Beispiele für diese Vorwürfe werden genannt: Beschäftigte, die russischsprachige Kundinnen und Kunden nicht bedienten, in Tschechien und in Litauen; Kinder an Grundschulen, die russischsprachige Kinder bedrohten, in Dänemark; Schüler einer weiterführenden Schule, die einen russischsprachigen Mitschüler schikanierten, in Italien; sowie Studierende oder Hochschulbeschäftigte, die russische Studierende und Beschäftigte schikanierten, in Litauen. Dänemark und Italien gehören nicht zu den vier Ländern, deren Gleichbehandlungsstellen benannt werden, und das Bulletin gibt nicht an, welche Stelle diese beiden Beispiele geliefert hat.
Derselbe Abschnitt hält fest, dass Behördenvertreter vor falschen Meldungen über fremdenfeindliche Angriffe als Teil russischer Desinformationskampagnen warnten, die sich gegen in der EU lebende Russinnen und Russen richteten, und dass EU DisinfoLab bestätigt hat, dass mehrere gemeldete mutmaßlich russophobe Vorfälle tatsächlich Propaganda und Desinformation waren, während seine Faktenprüfer zugleich bestätigten, dass es reale Vorfälle gegen russische Staatsangehörige gegeben hat.
Die zentralen Ergebnisse der FRA auf Seite 9 halten fest, dass sich die Mehrzahl der ihr gemeldeten fremdenfeindlichen Fälle auf Ukrainischsprachige bezog, dass auch Russinnen und Russen sowie Russischsprachige verstärkt Hassrede erfuhren und dass es an umfassenden Zahlen fehlt, weil diese Straftaten häufig nicht angezeigt werden und die Behörden Angaben zur Staatsangehörigkeit nicht systematisch erfassen.
Quelle: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), Bulletin 2, S. 9 und 60-61, https://fra.europa.eu/en/publication/2022/ukraine-bulletin-2-2022 - PDF direkt: https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2022-ukraine-bulletin-2_en.pdf
Quellen
Stand der Dinge
Die hier genannten Zahlen und Beispiele sind Meldungen, polizeiliche Ermittlungen und Vorwürfe, die eine EU-Agentur zusammengetragen hat, keine von einem Gericht oder einer anderen Spruchstelle festgestellten Diskriminierungen. Der widersprechende Teil steckt in der Quelle selbst: Die FRA hält fest, dass EU DisinfoLab mehrere mutmaßliche antirussische Vorfälle als Propaganda verifizierte, und ebenso, dass es reale Vorfälle gegen russische Staatsangehörige gab. Die Übersichtsseite und das vollständige PDF wurden am 5. September 2026 abgerufen, beide mit HTTP 200, und auf keiner der beiden fand sich eine Korrektur oder ein Corrigendum. Die FRA veröffentlichte 2023 ein späteres Bulletin 3; dessen Text wurde bei der Überprüfung nicht gelesen, deshalb wurde nicht geprüft, ob diese Zahlen später revidiert wurden.