Seit dem 30. Juli 2022 erteilte das estnische Polizei- und Grenzschutzamt russischen Staatsbürgern keine Studienvisa und keine befristeten Aufenthaltstitel zum Studium mehr.
Seit dem 30. Juli 2022 erteilte das estnische Polizei- und Grenzschutzamt Staatsbürgern der Russischen Föderation keine Visa und keine befristeten Aufenthaltstitel zum Studium mehr. Am 1. August 2022 studierten 218 russische Staatsbürger an der Universität Tartu.
Angekündigt hatte das estnische Außenministerium die Maßnahme am 28. Juli 2022: Die Regierung habe eine Sanktion gebilligt, die russische Staatsbürger daran hindert, befristete Aufenthaltstitel oder Visa zum Zweck des Studiums in Estland zu beantragen (https://vm.ee/en/news/citizens-russia-can-no-longer-receive-visas-or-residence-permits-purpose-studying-estonia). Die Maßnahme knüpfte an die Staatsangehörigkeit an, ohne Benennung einzelner Personen.
Eine Mitteilung der Universität Tartu vom 3. August 2022 hält fest: "Am 30. Juli trat eine Änderung der Verordnung der Regierung der Republik in Kraft, die russische Staatsbürger bei der Beantragung befristeter Aufenthaltstitel oder Visa zum Studium in Estland einschränkt", und: "Nach der geänderten Verordnung erteilt das Polizei- und Grenzschutzamt seit dem 30. Juli keine Visa und keine befristeten Aufenthaltstitel zum Studium mehr an Staatsbürger der Russischen Föderation" (https://ut.ee/en/content/government-introduced-restrictions-concerning-students-who-are-russian-citizens). Nach derselben Mitteilung gilt die Verordnung für das Bachelor-, Master- und Promotionsstudium, einschließlich russischer Staatsbürger, die bereits einen Bachelor- oder Masterabschluss in Estland erworben hatten und weiterstudieren wollten.
Studierende, die bereits über eine Rechtsgrundlage für den Aufenthalt verfügten - ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt, einen Aufenthaltstitel zum Studium oder das 270-tägige Aufenthaltsrecht nach Ablauf eines befristeten Aufenthaltstitels -, konnten der Mitteilung zufolge bis zum Ablauf dieser Grundlage bleiben. Die Aufenthaltstitel von Studierenden, die ihr Studium an einer estnischen Hochschule abschließen sollten, wurden um ein Jahr verlängert, jedoch nur auf Antrag beim Polizei- und Grenzschutzamt. Innenminister Lauri Laanemets erläuterte diese einjährige Verlängerung für Studierende am 11. August 2022, als die Regierung gesonderte Beschränkungen für die Einreise und für Visa für kurzfristige Aufenthalte bekannt gab (https://valitsus.ee/en/news/government-limits-issuing-visas-and-entry-estonia-russian-citizens).
Die Beschränkung betraf die Erteilung neuer Studienvisa und Aufenthaltstitel. Sie ist von den Beschränkungen der Einreise und der Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte zu unterscheiden, die am 18. August und am 19. September 2022 in Kraft traten. Das estnische Innenministerium führte die Studienbeschränkung vom 30. Juli 2022 in einer Mitteilung vom 5. Juli 2023 unter den damals geltenden Beschränkungen auf (https://www.siseministeerium.ee/en/news/estonia-maintains-strict-visa-restrictions-russian-citizens).
Abschnitt 3.1 des EMN-Jahresberichts Estland zu Migration und Asyl 2023 hält fest, dass die Regierung am 18. Mai 2023 eine Ausnahme von der Verordnung Nr. 42 ("Imposition of sanctions of Government of Republic in connection with aggression of Russian Federation and Republic of Belarus in Ukraine") billigte. Sie erlaubte Staatsbürgern der Russischen Föderation und von Belarus, die sich vor dem 24. Februar 2022 als Studierende, Ärzte (einschließlich Zahnärzte) oder Forscher in Estland aufhielten, einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen, sofern sie alle erforderlichen Estnischprüfungen bestanden oder ein estnischsprachiges Curriculum absolviert hatten und über Estnischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 verfügten. Wissenschaftliches Personal war von der Sprachanforderung ausgenommen (https://www.emn.ee/wp-content/uploads/2024/05/estonia-arm-part-ii-2023.pdf).
Die Studienbeschränkung vom 30. Juli 2022 galt allein für Staatsbürger der Russischen Föderation. Dieselbe Verordnung erfasst belarussische Staatsbürger im Bereich Beschäftigung und Unternehmertum, und die Ausnahme vom Mai 2023 galt für beide Staatsangehörigkeiten.
Quellen
Stand der Dinge
Nicht zurückgenommen: Das Innenministerium führte die Studienbeschränkung am 5. Juli 2023 weiterhin unter den geltenden Beschränkungen auf; der Stand der Maßnahme nach diesem Datum wurde nicht anhand des aktuellen Verordnungstextes überprüft. Eingegrenzt wurde sie am 18. Mai 2023 durch die Ausnahme von der Verordnung Nr. 42 und, ab August 2022, durch die auf Antrag mögliche einjährige Verlängerung des Aufenthaltstitels für Studierende, die ihr Studium in Estland abschließen sollten. Abschnitt 3.4 des EMN-Berichts enthält einen Satz, der dem eigenen Abschnitt 3.1 widerspricht; hier wird ausschließlich auf Abschnitt 3.1 abgestellt.