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CAS erklärt FIS-Ausschluss russischer und belarussischer Sportler für diskriminierend

·Lausanne, Schweiz

Zwei CAS-Panels erklärten den pauschalen Ausschluss russischer und belarussischer Sportler durch den FIS-Vorstand für diskriminierend und statutenwidrig; die Berufungen hatten nur teils Erfolg.

Zwölf namentlich genannte russische Sportler - sechs Ski-Athleten und sechs Para-Athleten - legten am 5. November 2025 gemeinsam mit dem Russischen Skiverband und dem Russischen Paralympischen Komitee Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ein. Ihre Berufung CAS 2025/A/11915 richtete sich gegen einen Beschluss vom 21. Oktober 2025, mit dem der Vorstand des Internationalen Ski- und Snowboardverbands (FIS) entschied, Sportlern aus Russland und Belarus die Teilnahme als individuelle neutrale Athleten (AIN) an FIS-Qualifikationswettbewerben für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele Milano Cortina 2026 nicht zu gestatten. Der Belarussische Skiverband und weitere Berufungsführer legten in CAS 2025/A/11931 gesondert Berufung ein.

Am 2. Dezember 2025 verkündeten zwei CAS-Panels ihre Entscheidungen. Der CAS teilte mit: "Both CAS Panels found that the FIS Statutes require the FIS to be politically neutral and that the FIS Council did not provide sufficient legal justification for the exclusion of Russian and Belarusian athletes and para-athletes. Consequently, a blanket ban on athletes and para-athletes based on nationality was found to be discriminatory and in violation of FIS Statues." Der Schreibfehler "Statues" steht so im Original.

Die Panels entschieden, dass die Sportler an FIS-Wettbewerben einschließlich der Qualifikation für Milano Cortina 2026 teilnehmen dürfen, "but only in strict compliance with the International Olympic Committee AIN eligibility criteria".

Der Erfolg blieb ein teilweiser. In CAS 2025/A/11915 wurde der Berufung teilweise stattgegeben und der FIS-Beschluss teilweise aufgehoben; bestätigt wurde er "only to the extent that it prohibits Russian athletes who do not satisfy the criteria established by the International Olympic Committee (IOC) for participation as individual neutral athletes (AIN)". Die Anordnungen zur Teilnahme nannten die zwölf Einzelpersonen, nicht russische Sportler allgemein.

Zu den Para-Athleten hielt der CAS fest, dass das Internationale Paralympische Komitee nicht Verfahrenspartei war und über kein AIN-Regelwerk verfügt und dass das Verfahren mit den russischen Parteien nur die Wahl ließ zwischen einer Teilnahme zu denselben Bedingungen wie andere Para-Athleten und gar keiner Teilnahme. Das Panel "had no viable alternative but to uphold this request": Russische Para-Athleten sollten "under the same conditions as any other para-athletes" teilnehmen.

Das Dispositiv hatte in der zuerst zugestellten Fassung keinen Bestand. Die FIS beantragte am 3. Dezember 2025 dessen Auslegung. Dem Antrag wurde am 8. Dezember 2025 teilweise stattgegeben, und am 11. Dezember 2025 erging ein neues Dispositiv mit geändertem Absatz 2. Die Anträge der FIS zu belarussischen Sportlern und Para-Athleten wurden abgelehnt, weil das Panel in 11915 nicht zuständig war, die Entscheidung des anderen Panels auszulegen. Die beiden Verfahren entschieden verschiedene Panels; das russische Ergebnis ist deshalb nicht als deckungsgleich mit dem belarussischen zu lesen. Die begründeten Schiedssprüche vom 20. Februar 2026 veröffentlichte der CAS am 27. Februar 2026.

Eine weitere Medienmitteilung des CAS vom 29. Januar 2026 hält fest, wie die Einzelfallprüfung danach angewandt wurde. Die FIS setzte ein Individual Neutral Athlete Eligibility Review Panel ein, das dem Skilangläufer Aleksandr Bolshunov am 24. Dezember 2025 den AIN-Status verweigerte. Sein Antrag an die Ad-hoc-Division des CAS wurde am 29. Januar 2026 mangels Zuständigkeit abgewiesen, weil er außerhalb des zeitlichen Zuständigkeitsbereichs der Division lag, und damit inhaltlich nicht entschieden.

Quellen

Stand der Dinge

Teilweise zugunsten der Berufungsführer entschieden: Der Ausschluss nach Nationalität wurde als diskriminierend und als Verstoß gegen die eigenen Statuten des Verbandes befunden, doch wurde der Berufung nur teilweise stattgegeben, und die Teilnahme blieb an die AIN-Zulassungskriterien des IOC gebunden, die der CAS nicht aufhob. Das am 2. Dezember 2025 zugestellte Dispositiv wurde selbst korrigiert - die FIS beantragte am 3. Dezember 2025 eine Auslegung, der am 8. Dezember 2025 teilweise stattgegeben wurde, und am 11. Dezember 2025 erging ein neues Dispositiv mit geändertem Absatz 2. Die angeführten Quellen verzeichnen keine Anfechtung vor dem Schweizerischen Bundesgericht; die vollständigen Schiedssprüche sind als CAS 2025/A/11915 und CAS 2025/A/11931 unter https://www.tas-cas.org/en/jurisprudence/recent-decisions veröffentlicht.

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