Gegründet 2026

Universität Tartu schloss neue russische und belarussische Staatsbürger vom Studium aus

·Tartu, Estland

Am 7. März 2022 schloss die Universität Tartu neue Bewerber mit russischer oder belarussischer Staatsbürgerschaft ohne EU-Aufenthaltstitel oder Langzeitvisum vom Bachelor- und Masterstudium aus.

Wer die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation oder von Belarus besaß, keinen Aufenthaltstitel und kein Langzeitvisum eines EU-Mitgliedstaats hatte und nicht bereits in Estland studierte, konnte sich ab dem Studienjahr 2022/23 nicht mehr für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Tartu bewerben. Der Senat der Universität fasste diesen Beschluss am Montag, dem 7. März 2022.

ERR, der estnische öffentlich-rechtliche Rundfunk, berichtete am 8. März 2022 auf Estnisch und am 9. März 2022 auf Englisch über den Beschluss. Aune Valk, Prorektorin für Lehre der Universität, sagte ERR: "Wir sind fest davon überzeugt, dass dies Russlands von Wladimir Putin geführter Krieg gegen die demokratische Ukraine ist und kein Konflikt zwischen zwei Völkern."

ERR berichtete, dass damals 257 russische und 25 belarussische Staatsbürger an der Universität studierten und dass bereits immatrikulierte Studierende ihr Studium fortsetzen konnten. Staatspräsident Alar Karis, ein früherer Rektor der Universität, nannte den Beschluss umstritten, hielt eine Überprüfung für wahrscheinlich und wies darauf hin, dass manche russischen Staatsbürger eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen.

Ein offener Brief, den Estonian World am 10. März 2022 veröffentlichte, gab an, mehr als 1.200 Menschen hätten ihn unterzeichnet. Er bat den Rektor und den Senat, den Beschluss zu überdenken, und argumentierte, die Entscheidung diskriminiere aufgrund der Staatsbürgerschaft.

Später im selben Jahr folgte eine gesonderte staatliche Maßnahme. Eine Änderung einer Regierungsverordnung trat am 30. Juli 2022 in Kraft; danach erteilte das Polizei- und Grenzschutzamt Staatsbürgern der Russischen Föderation keine Visa und keine befristeten Aufenthaltstitel mehr zu Studienzwecken. Eine Ausnahme erlaubte eine einjährige Verlängerung für Studierende kurz vor dem Abschluss. Die Mitteilung der Universität vom 3. August 2022 hält dies fest und nennt 218 russische Staatsbürger, die zum 1. August 2022 an der Universität Tartu studierten.

Die Staatsbürgerschaftsklausel wurde in verengter Form in den folgenden Zulassungszyklus übernommen. Die Senatsverordnung Nr. 11 vom 28. Oktober 2022 bestimmt in Ziffer 3, dass sich im Studienjahr 2023/2024 ein Staatsbürger der Russischen Föderation oder von Belarus nicht bewerben kann, wenn er nach estnischem Recht kein Langzeitvisum und keinen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken beantragen kann oder über keine gültige Rechtsgrundlage für den Aufenthalt in Estland bis zum Ende der Regelstudienzeit verfügt. Ziffer 57.1.2 erlaubt der Universität, eine Zulassungsentscheidung aus demselben Grund aufzuheben.

Am 18. Mai 2023 berichtete ERR, die Regierung habe eine eng gefasste Ausnahme gebilligt: Russische und belarussische Studierende, die bereits in Estland waren und Estnisch auf dem Niveau B2 erreicht hatten, sowie Ärzte, Zahnärzte und wissenschaftliches Personal durften neue Aufenthaltstitel beantragen. Der Bericht nannte 298 russische oder belarussische Staatsbürger, die 2022/23 an estnischen Hochschulen studierten, und rund 78, die kurz vor dem Abschluss eines Studiengangs standen. Diese Ausnahme milderte die staatliche Maßnahme, nicht die Zulassungssperre der Universität.

Der derzeit veröffentlichte Text der Universität zu den Zulassungsvoraussetzungen für das Studienjahr 2026/2027 nennt nur Staatsbürger der Russischen Föderation, nicht Belarus, und ist als Folge estnischer Rechtsvorschriften formuliert. Die Seite der Universität zum Krieg in der Ukraine fasst die spätere Einschränkung weiter zusammen, als es der Verordnungstext tut.

Quellen

Stand der Dinge

Eine Rücknahme des Beschlusses vom März 2022 wurde nicht gefunden, ebenso wenig ein Gerichtsurteil, eine Feststellung des Justizkanzlers oder eine Entscheidung einer Gleichbehandlungsstelle dazu. Gegen den Beschluss wandten sich seinerzeit mehr als 1.200 Unterzeichner des offenen Briefes sowie Staatspräsident Alar Karis, der ihn umstritten nannte und eine Überprüfung für wahrscheinlich hielt. Die Einschränkung besteht in verengter Form fort, wird nun als Folge estnischer Rechtsvorschriften dargestellt und nennt nur noch Staatsbürger der Russischen Föderation.

Zurück zu den Einträgen